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Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: VwVfGBln,BE
Gliederungs-Nr.: 2010-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung

Vom 21. April 2016 (GVBl. S. 218)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1117)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Ausnahmen vom Anwendungsbereich2
Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse3
Örtliche Zuständigkeit und Datenverarbeitung im Einwohnerwesen4
Förmliches Verfahren5
Akteneinsicht durch Beteiligte6
Zustellung7
Vollstreckung8
Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen9
Länderübergreifende Forderungspfändung10
Änderung von Rechtsvorschriften11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten12