Rechtswörterbuch

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Vormundschaft

 Normen 

§§ 1773 - 1895 BGB

§§ 52a - 58a SGB VIII

BT-Drs. 19/24445 (zu der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Reform des Betreuungsrechts)

§§ 1- 6 ff. VBVG

 Information 

1. Allgemein

Vormundschaft ist die Tätigkeit als Vormund.

Hinweis:

Die Vormundschaft von Volljährigen wurde mit der Einführung der Betreuung abgeschafft.

2. Arten

Die Vormundschaft unterteilt sich in folgende Formen:

  • Einzelvormundschaft durch eine Person (ehrenamtlich oder beruflich)

  • Vereinsvormundschaft

  • Vormundschaft durch das Jugendamt

 Siehe auch 

Ergänzungspflegschaft

Mündel

Pflegekind

Vormund

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein: Handbuch Familienrecht; 12. Auflage 2021