Verwaltungsorgan

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Verwaltungsorgane sind verselbstständigte Einrichtungen eines Verwaltungsträgers, deren Handeln dem Verwaltungsträger zugerechnet wird.

Die Träger der öffentlichen Verwaltung sind (nur) durch ihre Organe handlungsfähig. Die Organe selbst sind in den meisten Fällen nicht rechtsfähig

Verwaltungsorgane im engeren Sinne sind die Behörden. Daneben gibt es die Verwaltungsorgane der nichtstaatlichen Verwaltungsträger, wie der Gemeinden.

Organe haben einen sachlich und örtlich festgelegten Aufgabenkreis.

Beispiele:

Die Gemeindevertretung, die Zentrale Universitätsverwaltung.

Organe sind mit sachlichen und personellen Mitteln ausgestattet.