Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BPolLV
Gliederungs-Nr.: 2030-6-28
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
(Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)

Vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582)

Inhaltsübersicht (3)§§
  
Geltungsbereich1
Schwerbehinderte Menschen2
Gestaltung und Ämter der Laufbahnen3
Einrichtung von Vorbereitungsdiensten4
Einstellung in den Vorbereitungsdienst5
Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei6
Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei7
Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei8
Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung9
Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung10
Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes11
Besondere Fachverwendungen12
Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten12a
Erprobungszeit13
Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit14
Aufstieg15
Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei16
Verkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei16a
Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei17
Ausnahmen für besonders leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei18
  
zu § 3 Absatz 2Anlage 1
Bildungsvoraussetzungen für besondere Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der BundespolizeiAnlage 2
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408)

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst