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Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)
Landesrecht Hamburg
Titel: Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbLVO
Gliederungs-Nr.: 2030-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)

Vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 511)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2023 (HmbGVBl. S. 297)

Auf Grund von § 25 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405) wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Grundsätze2
Ordnung der Laufbahnen3
  
Zweiter Teil 
Befähigungserwerb und berufliche Entwicklung 
  
Befähigung, Erwerb der Befähigung4
Probezeit5
Beförderung6
Laufbahnwechsel7
Regelaufstieg8
Aufstieg durch Erfüllen der Voraussetzungen für die Einstellung in ein Amt der Laufbahngruppe 28a
Nachteilsausgleich9
  
Dritter Teil 
Berufszugang 
  
Bildungsvoraussetzungen10
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung11
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung in der Laufbahngruppe 112
Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung in der Laufbahngruppe 213
Berufs- oder Hochschulausbildung und hauptberufliche Tätigkeit14
Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierender Bildungs- oder Studiengang15
  
Vierter Teil 
Ausnahmen 
  
Ausnahmen der obersten Dienstbehörde16
  
Fünfter Teil 
Schlussbestimmungen 
  
Überleitung der Beamtinnen und Beamten in die neuen Laufbahnen17
Übergangsbestimmungen für Aufstieg und Vorbereitungsdienst18
Fortgeltung von Vorschriften19
Inkrafttreten20
  
Anlagen 
  
ÜberleitungsübersichtAnlage