LVO,NW - Laufbahnverordnung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1995 (GV. NW. 1996 S. 1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 381)

Auf Grund des § 15 Abs. 1, des § 35 Abs. 2 Satz 2 und des § 92 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV. NW. S. 234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 1995 (GV. NW. S. 102), des § 4 Abs. 1 des Landesrichtergesetzes vom 29. März 1966 (GV. NW. S. 217) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.  Februar 1995 (GV. NW. S. 102) sowie des § 24 Satz 1 und des§ 26 des Lehrerausbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juni 1989 (GV. NW. S. 421) geändert durch Gesetz vom 3. Mai 1994 (GV. NW. S. 220), wird verordnet:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt I 
Einleitende Vorschriften1 - 13
  
Abschnitt II 
Laufbahnbewerber 
  
1 
Gemeinsame Vorschriften14 - 15a
  
2 
Einfacher Dienst16 - 18
  
3 
Mittlerer Dienst 
  
3.1 
Allgemeines19 - 23
  
3.2 
Beamte besonderer Fachrichtungen24, 25
  
4 
Gehobener Dienst 
  
4.1 
Allgemeines26 - 31
  
4.2 
Beamte besonderer Fachrichtungen32 - 35
  
5 
Höherer Dienst 
  
5.1 
Allgemeines36 - 41a
  
5.2 
Beamte besonderer Fachrichtungen42 - 44
  
  
Abschnitt III 
Andere Bewerber45 - 47
  
Abschnitt IV 
Fortbildung48
  
Abschnitt V 
Besondere Vorschriften für Lehrer an Schulen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen 
  
1 
Gemeinsame Vorschriften49 - 54
  
2 
(weggefallen)55 - 57
  
3 
Lehrer an berufsbildenden Schulen58 - 62
  
4 
Lehrer an Förderschulen62a - 63
  
5 
Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen64 - 66c
  
Abschnitt VI 
Besondere Vorschriften für Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände 
  
1 
Allgemeines67 - 70
  
2 
Mittlerer Dienst 
 71, 72
3 
Gehobener Dienst73, 74
  
4 
Höherer Dienst75 - 76a
  
5 
Leiter von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben77
  
6 
Lehrer und Leiter an Studieninstituten für kommunale Verwaltung78
  
Abschnitt VII 
Besondere Vorschriften für Beamte der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts79 - 80
  
Abschnitt VIII 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
1 
Allgemeines81 - 85
  
2 
Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen und Richter86 - 90
  
Anlagen 
  
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren DienstesAnlage 1
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des gehobenen DienstesAnlage 2
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des höheren DienstesAnlage 3
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

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