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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-mntDBWVV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-mntDBWVV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LAP-mntDBWVV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-12-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-mntDBWVV)

Vom 28. November 2001 (BGBl. I S. 3327)

Zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1990 (BGBl. I S. 449, 863), der durch Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 706) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Laufbahn und Ausbildung 
  
Laufbahnämter1
Ziel der Ausbildung2
Einstellungsbehörde3
Einstellungsvoraussetzungen4
Ausschreibung, Bewerbung5
Auswahlverfahren6
Einstellung in den Vorbereitungsdienst7
Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes8
Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes9
Urlaub während des Vorbereitungsdienstes10
Ausbildungsakte11
Schwerbehinderte Menschen12
Gliederung des Vorbereitungsdienstes13
Grundsätze der fachtheoretischen Ausbildung14
Einführungslehrgang15
Abschlusslehrgang16
Praktische Ausbildung17
Durchführung der Praktika18
Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder19
Praxisbezogene Lehrveranstaltungen20
Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung21
Bewertungen während der Praktika22
Fremdsprachenausbildung22a
Durchführung der Fremdsprachenausbildung22b
  
Kapitel 2 
Aufstieg 
  
Allgemeine Aufstiegsregelungen23
Ausbildungsaufstieg24
Praxisaufstieg24a
  
Kapitel 3 
Prüfungen 
  
Zwischenprüfung25
Prüfungsamt26
Prüfungskommission27
Laufbahnprüfung28
Prüfungsort, Prüfungstermin29
Schriftliche Prüfung30
Zulassung zur mündlichen Prüfung31
Mündliche Prüfung32
Verhinderung, Rücktritt, Säumnis33
Täuschung, Ordnungsverstoß34
Bewertung von Prüfungsleistungen35
Gesamtergebnis36
Zeugnis37
Prüfungsakten, Einsichtnahme38
Wiederholung39
  
Kapitel 4 
Sonstige Vorschriften 
  
Übergangsregelungen40
In-Kraft-Treten41
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. September 2022 durch § 93 Satz 2 der Verordnung vom 6. Juli 2022 (BGBl. I S. 1084). Zur weiteren Anwendung s. § 92 der Verordnung vom 6. Juli 2022 (BGBl. I S. 1084).