Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-gtDBWVV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-gtDBWVV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LAP-gtDBWVV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-17-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-gtDBWVV)

Vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1097)

Außer Kraft am 14. September 2009 durch § 39 Satz 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3240, 3692) (1)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 und § 27 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1990 (BGBl. I S. 449, 863), von denen § 2 Abs. 4 durch Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 706) neu gefasst und § 27 Abs. 1 durch Artikel 1 Nr. 10 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Laufbahn und Ausbildung 
  
Laufbahnämter1
Ziel der Ausbildung2
Einstellungsbehörde3
Einstellungsvoraussetzungen4
Ausschreibung, Bewerbung5
Auswahlverfahren6
Einstellung in den Vorbereitungsdienst7
Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes8
Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes9
Urlaub während des Vorbereitungsdienstes10
Ausbildungsakte11
Schwerbehinderte Menschen12
Gliederung des Vorbereitungsdienstes13
Lehrgang "Einführung in den Rüstungsbereich"14
Informatorische Ausbildung15
Lehrgang "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen"16
Lehrgang "Allgemeine Wehrtechnik, Wirtschaftlichkeit, Projektmanagement"17
Lehrgang "Fachgebietsbezogene Wehrtechnik"18
Praktische Ausbildung19
Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder20
Leistungsnachweise und Bewertungen während der Lehrgänge21
Bewertungen während der praktischen Ausbildung22
Abschließende Bewertung der Ausbildung23
  
Kapitel 2 
Aufstieg 
  
Allgemeine Aufstiegsregelungen24
Ausbildungsaufstieg25
Gliederung und Inhalt der Fachausbildung26
Gliederung und Inhalt der berufspraktischen Ausbildung27
Leistungsnachweise, Bewertungen während der Fachausbildung28
Praxisaufstieg29
  
Kapitel 3 
Laufbahnprüfung 
  
Prüfungsamt30
Prüfungskommission31
Inhalt und Durchführung der Laufbahnprüfung32
Prüfungsort, Prüfungstermin33
Schriftliche Prüfung34
Zulassung zur mündlichen Prüfung35
Mündliche Prüfung36
Verhinderung, Rücktritt, Säumnis37
Täuschung, Ordnungsverstoß38
Bewertung von Prüfungsleistungen39
Gesamtergebnis40
Zeugnis41
Prüfungsakten, Einsichtnahme42
Wiederholung43
  
Kapitel 4 
Prüfungen beim Ausbildungsaufstieg 
  
Zwischenprüfung44
Aufstiegsprüfung45
Schriftliche Aufsichtsarbeiten innerhalb der ersten Teilprüfung46
Mündliche Prüfung innerhalb der ersten Teilprüfung47
Gesamtbewertung der ersten Teilprüfung48
Zweite Teilprüfung49
Gesamtergebnis der Aufstiegsprüfung50
  
Kapitel 5 
Sonstige Vorschriften 
  
Gleichwertige Befähigung51
Übergangsregelung52
In-Kraft-Treten53
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 38 Absatz 1 und 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3240, 3692)