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Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden (Gemeindekassenverordnung - GemKVO -)
Landesrecht Hessen
Titel: Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden (Gemeindekassenverordnung - GemKVO -)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: GemKVO
Gliederungs-Nr.: 331-21
gilt ab: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: [keine Angabe]

Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden
(Gemeindekassenverordnung - GemKVO -)

Vom 8. März 1977 (GVBl. I S. 125)

Außer Kraft am 1. Januar 2012 durch § 49 der Verordnung i.d.F. vom 2. April 2006 (GVBl. I S. 134) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Aufgaben und Organisation der Gemeindekasse1-5
  
Zweiter Abschnitt 
Kassenanordnungen6-12
  
Dritter Abschnitt 
Zahlungsverkehr13-18
  
Vierter Abschnitt 
Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände19-22
  
Fünfter Abschnitt 
Buchführung 
  
Erster Titel 
Allgemeines23, 24
  
Zweiter Titel 
Bücher für Einnahmen und Ausgaben25-31
  
Dritter Titel 
Tagesabschluss, Zwischenabschlüsse und Jahresabschluss32-36
  
Sechster Abschnitt 
Besorgung von Kassengeschäften durch Stellen außerhalb der Gemeindeverwaltung37, 38
  
Siebenter Abschnitt 
Örtliche Prüfung der Gemeindekasse39-41
  
Achter Abschnitt 
Sonderkassen, Wirtschaftliche Unternehmen42-44
  
Neunter Abschnitt 
Begriffsbestimmungen; Übergangs- und Schlussvorschriften45-49
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 36 der Verordnung vom 27. Dezember 2011 (GVBl. I S. 830)