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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AZV
Gliederungs-Nr.: 2030-2-29
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes
(Arbeitszeitverordnung - AZV)

Vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3011)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit3
Regelmäßige tägliche Arbeitszeit4
Ruhepausen und Ruhezeit5
Dienstfreie Tage6
Gleitzeit7
Langzeitkonten7a
Zeitausgleich bei Langzeitkonten7b
Abordnung; Zuweisung; Versetzung; Beendigung des Beamtenverhältnisses7c
Schichtdienst8
Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit bei Teilzeitbeschäftigung9
Arbeitsplatz10
Dienstreisen11
Rufbereitschaft12
Bereitschaftsdienst13
Nachtdienst14
Ausnahmen bei spezifischen Tätigkeiten15
Zuständigkeit16
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes und zur Änderung anderer Verordnungen vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427)