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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung - AZV)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung - AZV)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: AZV
Gliederungs-Nr.: 210-30
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg
(Arbeitszeitverordnung - AZV)

Vom 16. September 2009 (GVBl. II S. 614) (1)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2015 (GVBl. II Nr. 51)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Zuständigkeit2
Begriffsbestimmungen3
  
Abschnitt 2 
Allgemeine Regelungen zur Arbeitszeit 
  
Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit4
Arbeitstage5
Arbeitszeitregelungen bei Teilzeitbeschäftigung6
Anordnung von Mehrarbeit in Eilfällen7
Ruhepausen, Ruhezeiten8
  
Abschnitt 3 
Besondere Arbeitszeitgestaltung aus dienstlichen Gründen 
  
Dienstreisen und dienstliche Fortbildungen9
Schichtdienst, Nachtdienst10
Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft11
  
Abschnitt 4 
Flexible Arbeitszeitgestaltung 
  
Gleitende Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto12
Zeiterfassung, Datenschutz13
Arbeitsortflexibilisierung14
Experimentierklausel, Abweichungen15
  
Abschnitt 5 
Arbeitszeitregelungen für besondere Gruppen von Beamtinnen und Beamten 
  
Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft16
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger16a
Übergangsvorschriften17
  
Anhangteil 
  
zu § 16 Absatz 2 Satz 1Anlage
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg und zur Änderung der Justiz-Zuständigkeitsübertragungsverordnung vom 16. September 2009 (GVBl. II S. 614)