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Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SUrlV
Gliederungs-Nr.: 2030-2-30-5
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes
(Sonderurlaubsverordnung - SUrlV)

Vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 37)

Auf Grund des § 90 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet die Bundesregierung:

Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Zuständigkeit2
Voraussetzungen3
Dauer4
Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten5
Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union6
Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit7
Sonderurlaub im Rahmen des Aufstiegs in eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes8
Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung9
Sonderurlaub für fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung10
Sonderurlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung11
Sonderurlaub für vereinspolitische Zwecke12
Sonderurlaub zur Ableistung von Freiwilligendiensten13
Sonderurlaub für eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer14
Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke15
Sonderurlaub für kirchliche Zwecke16
Sonderurlaub für sportliche Zwecke17
Sonderurlaub für Familienheimfahrten18
Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen19
Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen20
Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen21
Sonderurlaub bei Mitaufnahme oder ganztägiger Begleitung bei stationärer Krankenhausbehandlung21a
Sonderurlaub in anderen Fällen22
Verfahren23
Widerruf24
Ersatz von Mehraufwendungen25
Besoldung26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten27