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Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BWildSchV
Gliederungs-Nr.: 792-1-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Schutz von Wild
(Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)

Vom 25. Oktober 1985 (BGBl. I S. 2040)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Juni 2018 (BGBl. I S. 1159)

Auf Grund des § 36 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen1
Verbote2
Halten von Greifen und Falken3
Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten4
Rechtmäßiger Besitz, Nachweispflicht5
Strafvorschriften5a
Ordnungswidrigkeiten6
Berlin-Klausel7
In-Kraft-Treten8
  
Liste der von den Verboten erfassten WildartenAnlage 1
Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen WildartenAnlage 2
Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen ZweckenAnlage 3
Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt istAnlage 4
Liste der kennzeichnungspflichtigen WildartenAnlage 5
Aufnahme- und AuslieferungsbuchAnlage 6