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Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MuSchEltZV
Gliederungs-Nr.: 2030-2-30-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes
(Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV)

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Mutterschutz 
  
Allgemeines1
Anwendung des Mutterschutzgesetzes2
Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillen3
Entlassung während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt und nach der Entbindung4
Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit5
  
Abschnitt 2 
Elternzeit 
  
Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes6
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit7
Entlassung während der Elternzeit8
Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen9
Sonderregelung für Richterinnen und Richter im Bundesdienst10
  
Abschnitt 3 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift11
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320)