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Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BtMVV
Gliederungs-Nr.: 2121-6-24-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 7d des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 197)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Grundsätze1
Verschreiben durch einen Arzt2
Verschreiben durch einen Zahnarzt3
Verschreiben durch einen Tierarzt4
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln5
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin5a
Substitutionsregister5b
Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung5c
Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung5d
Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes6
Verschreiben für Kauffahrteischiffe7
Betäubungsmittelrezept8
Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept9
Betäubungsmittelanforderungsschein10
Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein11
Abgabe12
Nachweisführung13
Angaben zur Nachweisführung14
Formblätter15
Straftaten16
Ordnungswidrigkeiten17
Übergangsvorschrift18
(1) Red. Anm.:

Artikel 3 der Zehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74)