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Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: TierhAMNachwV
Gliederungs-Nr.: 2121-51-61
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
(Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung)

Vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1380, 1382)(1)

(1) Red. Anm.:

Artikel 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1380)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter1
Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter2
Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen3
Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen4
Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen5
Ordnungswidrigkeiten6