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Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)
Landesrecht Bayern
Titel: Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: KUV
Gliederungs-Nr.: 2023-15-I
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)

Vom 19. März 1998 (GVBl S. 220, BayRS 2023-15-I)

Zuletzt geändert durch § 1 Absatz 56 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

Auf Grund von

erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Allgemeines1
Verwaltungsrat2
Vorstand3
Verschwiegenheitspflicht4
Unternehmenssatzung5
Zusammenfassung von Kommunalunternehmen6
Umwandlung von Regiebetrieben und Eigenbetrieben7
Anmeldung zum Handelsregister8
Finanzausstattung9
Finanzierung von Investitionen10
Leitung des Rechnungswesens11
Kassengeschäfte12
Leistungen im Verhältnis zwischen Kommunalunternehmen und Gemeinde13
Gewinn und Verlust14
Wirtschaftsjahr15
Wirtschaftsplan16
Erfolgsplan17
Vermögensplan18
Finanzplanung19
Buchführung und Kostenrechnung20
Berichtspflichten21
Jahresabschluss22
Bilanz23
Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht24
Anhang, Anlagennachweis25
Lagebericht26
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts27
Vermögensübergang bei Auflösung des Kommunalunternehmens28
 29
 30
In-Kraft-Treten31