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Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Landesrecht Brandenburg
Titel: Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Normgeber: Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung: UWGEinigStV,BB
Gliederungs-Nr.: 44-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Vom 10. Oktober 2006 (GVBl. II S. 450)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 und 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) verordnet die Landesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Einigungsstellen1
Aufsicht2
Besetzung3
Vorsitzende Person4
Beisitzende Personen5
Anträge6
Einigungsverhandlung7
Ladungsfrist8
Persönliches Erscheinen9
Abstimmung10
Niederschrift11
Anwendung zivilprozessualer Vorschriften12
Entschädigung13
Kosten des Verfahrens14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten15