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Verordnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverordnung - GenTVfV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverordnung - GenTVfV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GenTVfV
Gliederungs-Nr.: 2121-60-1-6
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz
(Gentechnik-Verfahrensverordnung - GenTVfV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1996 (BGBl. I S. 1657)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. August 2019 (BGBl. I S. 1235)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
1. Abschnitt 
Allgemeines 
  
Anwendungsbereich1
Beratung2
Formvorschriften3
  
2. Abschnitt 
Anforderungen an Unterlagen 
  
Unterlagen für gentechnische Anlagen, erstmalige oder weitere gentechnische Arbeiten4
Unterlagen bei Freisetzungen5
Unterlagen bei Inverkehrbringen6
Ausnahmen von Angaben und Maßnahmen7
Unterlagen für eingeschlossene Entscheidungen8
  
3. Abschnitt 
Genehmigungsverfahren 
  
Beteiligung anderer Stellen9
Bewertungsbericht10
Vereinfachtes Verfahren für Freisetzungen11
Form der Entscheidung, Bekanntgabe12
  
4. Abschnitt 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)13
(weggefallen)14
  
5. Abschnitt 
Schlussvorschrift 
  
(weggefallen)15
(In-Kraft-Treten)16
  
Anlagen 
  
Angaben in den Unterlagen für gentechnische Anlagen oder gentechnische ArbeitenAnlage 1
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.