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Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Vergabeverordnung Stiftung - VergabeVO Stiftung)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Vergabeverordnung Stiftung - VergabeVO Stiftung)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: VergabeVO Stiftung
Gliederungs-Nr.: 2234-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung
(Vergabeverordnung Stiftung - VergabeVO Stiftung)

Vom 23. April 2006 (GBl. S. 114)

Außer Kraft am 1. Dezember 2019 durch § 39 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2019 (GBl. S. 489) (1)

Auf Grund von § 2 Abs. 1 sowie § 2a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 630) in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 (GBl. 2005 S. 632) wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER TEIL 
Vergabe von Studienplätzen 
  
ERSTER ABSCHNITT 
Allgemeines 
  
Umfang der zentralen Studienplatzvergabe1
Einbezogener Personenkreis2
  
ZWEITER ABSCHNITT 
Antragstellung 
  
Frist und Form der Anträge, Ausschluss vom Verfahren3
Beteiligung am Verfahren4
Besonderer öffentlicher Bedarf5
  
DRITTER ABSCHNITT 
Quotierung und Verfahrensablauf, Auswahlverfahren der Hochschulen 
  
Quotierung6
Ablauf des zentralen Vergabeverfahrens7
Zulassungsbescheid8
Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahlverfahren der Hochschulen10
  
VIERTER ABSCHNITT 
Quoten und Auswahlkriterien des zentralen Vergabeverfahrens 
  
Auswahl in der Abiturbestenquote11
Landesquoten12
Zurechnung zu den Landesquoten13
Auswahl nach Wartezeit14
Auswahl nach Härtegesichtspunkten15
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung16
Auswahl für ein Zweitstudium17
Nachrangige Auswahlkriterien18
  
FÜNFTER ABSCHNITT 
Auswahl nach einem Dienst auf Grund früherer Zulassung 
  
Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs19
  
SECHSTER ABSCHNITT 
Verteilung auf die Studienorte 
  
Verteilung der in der Abiturbestenquote Ausgewählten auf die Studienorte20
Verteilung der nach § 7 Abs. 3 Ausgewählten auf die Studienorte21
  
SIEBTER ABSCHNITT 
Vergabe von Teilstudienplätzen 
  
Teilstudienplätze22
  
ZWEITER TEIL 
Sonstige Bestimmungen 
  
Ausländerzulassung durch die Hochschulen23
Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen24
  
DRITTER TEIL 
Schlussbestimmungen 
  
Inkrafttreten25
  
In das zentrale Vergabeverfahren einbezogene Studiengänge
(Zu § 1 Satz 2)
Anlage 1
Ermittlung der Durchschnittsnote
(Zu § 11 Abs. 3 Satz 1)
Anlage 2
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
(Zu § 17 Abs. 2 Satz 2)
Anlage 3
Zuordnung der Kreise und kreisfreien Städte zu den Studienorten
(Zu § 21 Abs. 1 Satz 3)
Anlage 4
Ermittlung der Punktzahl der Gesamtqualifikation
(Zu § 20 Satz 3)
Anlage 5