Rechtswörterbuch

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Vergehen

 Normen 

§ 12 StGB

 Information 

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die auch mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr bzw. einer Geldstrafe bestraft werden können.

Beispiel:

Im Unterschied dazu sind Verbrechen Straftaten, die nur mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr bestarft werden können.

Beispiel:

Während der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist, ist es der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

Innerhalb der Leistungspflicht der Rechtsschutzversicherungen für allgemeine Straftaten ist die Rechtsschutzdeckung für Verbrechen ausgeschlossen. Übernommen wird der Rechtsschutz für Vergehen, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können. Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. der Betrug), sind von der Rechtsschutzdeckung nicht erfasst.

Des Weiteren besteht innerhalb dieser Vergehen eine Rechtsschutzdeckung nur für die fahrlässige Begehung der Straftat. Entscheidend ist letztendlich das Ergebnis des Ermittlungsverfahren/der Hauptverhandlung Dies bedeutet in der Praxis:

 Siehe auch 

Verbrechen

Winkler: Verbrechen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz; NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht) 2004, 376