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Verfassung des Freistaats Thüringen
Landesrecht Thüringen
Titel: Verfassung des Freistaats Thüringen
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: Verf,TH
Gliederungs-Nr.: 100-1
Normtyp: Gesetz

Verfassung des Freistaats Thüringen

Vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745)

In dem Bewusstsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989,
in dem Willen, Freiheit und Würde des Einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfasste Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden,
gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.

InhaltsübersichtArt.
  
Präambel 
  
Erster Teil 
Grundrechte, Staatsziele und Ordnung des Gemeinschaftslebens1-43
  
Erster Abschnitt 
Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit1-16
  
Zweiter Abschnitt 
Ehe und Familie17-19
  
Dritter Abschnitt 
Bildung und Kultur20-30
  
Vierter Abschnitt 
Natur und Umwelt31-33
  
Fünfter Abschnitt 
Eigentum, Wirtschaft und Arbeit34-38
  
Sechster Abschnitt 
Religion und Weltanschauung39-41
  
Siebter Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen für alle Grundrechte und Staatsziele42-43
  
Zweiter Teil 
Der Freistaat Thüringen44-103
  
Erster Abschnitt 
Grundlagen44-47
  
Zweiter Abschnitt 
Der Landtag48-69
  
Dritter Abschnitt 
Die Landesregierung70-78
  
Vierter Abschnitt 
Der Verfassungsgerichtshof79-80
  
Fünfter Abschnitt 
Die Gesetzgebung81-85
  
Sechster Abschnitt 
Die Rechtspflege86-89
  
Siebter Abschnitt 
Die Verwaltung90-97
  
Achter Abschnitt 
Das Finanzwesen98-103
  
Dritter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen104-106