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Verfassung des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Titel: Verfassung des Freistaates Sachsen
Normgeber: Sachsen
Redaktionelle Abkürzung: Verf,SN
Gliederungs-Nr.: 100-1
Normtyp: Gesetz

Verfassung des Freistaates Sachsen

Vom 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243)

Geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 502)

Präambel

Anknüpfend an die Geschichte der Mark Meißen, des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes,

gestützt auf Traditionen der sächsischen Verfassungsgeschichte,

ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft,

eingedenk eigener Schuld an seiner Vergangenheit,

von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen,

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989

diese Verfassung gegeben.

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
1. Abschnitt 
Die Grundlagen des Staates1-13
  
2. Abschnitt 
Die Grundrechte14-38
  
3. Abschnitt 
Der Landtag39-58
  
4. Abschnitt 
Die Staatsregierung59-69
  
5. Abschnitt 
Die Gesetzgebung70-76
  
6. Abschnitt 
Die Rechtsprechung77-81
  
7. Abschnitt 
Die Verwaltung82-92
  
8. Abschnitt 
Das Finanzwesen93-100
  
9. Abschnitt 
Das Bildungswesen101-108
  
10. Abschnitt 
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften109-112
  
11. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen113-122
  
Anhänge 
  
Anhang zu Artikel 109 Abs. 4Anhang 1