Rechtswörterbuch

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Verfahrenshindernisse

 Normen 

§ 206a StPO

§ 260 StPO

§ 467 StPO

 Information 

Verfahrenshindernisse sind das Gegenstück zu den Prozessvoraussetzungen. Sie sind gesetzlich nicht definiert, nur die Rechtsfolge ist geregelt:

Stellt sich nach Eröffnung der Hauptverhandlung ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht gemäß § 206a StPO außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluss einstellen.

Wesentliche Verfahrenshindernisse sind:

 Siehe auch 

Anklage

Einstellung des Strafverfahrens

Verfahrensgrundätze

Wiederaufnahme des Verfahrens

Kempf: Das Verfahrenshindernis der "überlangen Dauer" und seine Konsequenzen; Strafverteidiger - StV 2001, 89 und 134

Krack: Verfahrenshindernisse im Strafprozess. Versuch einer Begriffsbestimmung; Goldtammer's Archiv für Strafrecht - GA 2003, 536