Verbandskörperschaft
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Die Verbandskörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
Die Mitglieder einer Verbandskörperschaft sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Beispiel:
Kommunale Zweckverbände.
Siehe auch