Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: V zu § 180 Abs. 2 AO
Gliederungs-Nr.: 610-1-7
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
(V zu § 180 Abs. 2 AO)

Vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2663)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung1
Örtliche Zuständigkeit2
Erklärungspflicht3
Einleitung des Feststellungsverfahrens4
Verfahrensbeteiligte5
Bekanntgabe6
Außenprüfung7
Feststellungsgegenstand beim Übergang zur Liebhaberei8
Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken9
(weggefallen)10
In-Kraft-Treten, Anwendungsvorschriften11