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Volksabstimmungsverordnung (VAbstVO)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Volksabstimmungsverordnung (VAbstVO)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: VAbstVO
Gliederungs-Nr.: 115.4
Normtyp: Rechtsverordnung

Volksabstimmungsverordnung (VAbstVO)

Vom 15. Februar 1996 (GVBl. LSA S. 78)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. März 2020 (GVBl. LSA S. 64)

- Anlagen nicht wiedergegeben -

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Volksinitiative und Volksbegehren 
  
Unterschriftsbögen1
Prüfung der Eintragungen für das Volksbegehren2
  
Teil 2 
Volksentscheid 
  
Stimmzettel3
Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk4
Zählung der Abstimmenden5
Zählung der Stimmen6
Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk7
Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse8
Abstimmungsniederschrift9
Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen10
Behandlung der Abstimmungsbriefe, Vorbereitung der Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses11
Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses12
Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungskreis13
Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land14
  
Teil 3 
Schlussvorschriften 
  
Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen des Volksbegehrens 
und des Volksentscheides15
In-Kraft-Treten16