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Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: VAHRG
Gliederungs-Nr.: 404-19-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich

Vom 21. Februar 1983 (BGBl. I S. 105)

Außer Kraft am 1. September 2009 durch Artikel 23 Satz 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) (1)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. 
Maßnahmen zur Beseitigung der Beitragszahlungspflicht im Versorgungsausgleich1 - 3
  
Ia. 
Verlängerung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs3a
  
Ib. 
Regelung des Versorgungsausgleichs in anderer Weise 3b - 3c
  
II. 
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen4 - 10
  
IIa. 
Abänderung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich10a
  
IIb. 
Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands10b - 10d
  
III. 
Auskunftspflicht im Versorgungsausgleich11
  
IV. 
Übergangs- und Schlussbestimmungen12 - 13
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. §§ 48 und 49 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700)