Rechtswörterbuch

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Unternehmenskauf

 Normen 

§ 453 BGB

 Information 

1. Einführung

Kauf eines Unternehmens als Sachgesamtheit.

Der Kauf eines Unternehmens als Ganzes (asset deal) beinhaltet verschiedene Rechtsgeschäfte:

Als Due Diligence wird die von dem Unternehmenskäufer bzw. einer beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zumeist vor dem Kauf durchgeführte sorgfältige Prüfung des Kaufobjekts bezeichnet. Im Blickpunkt des Interesses stehen dabei u.a. das Rechnungswesen, bestehende Verträge oder der Investitionsbedarf. Dabei werden u.a. Firmen-, Produkt- und Marktanalysen erstellt.

2. Gewährleistung

Die Gewährleistung für Mängel des gekauften Unternehmens richtet sich nach dem Gewährleistungsrecht des allgemeinen Kaufvertragsrechts. Für den Kauf von Anteilen eines Unternehmens (share deal) gilt dies ebenso, wenn der Kauf wirtschaftlich als Kauf des gesamten Unternehmens anzusehen ist. Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Rechtskauf und einem Sachkauf wie folgt vorzunehmen:

"Bei einem Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH, der als solcher ein Rechtskauf gemäß § 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB ist, sind im Fall von Mängeln des von der GmbH betriebenen Unternehmens die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. BGB anzuwenden, wenn Gegenstand des Kaufvertrags der Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile an dem Unternehmen ist und sich der Anteilskauf damit sowohl nach der Vorstellung der Vertragsparteien als auch objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Kauf des Unternehmens selbst und damit als Sachkauf darstellt. (...) Ein solcher Erwerb sämtlicher oder nahezu sämtlicher Anteile an dem Unternehmen liegt nicht vor, wenn ein Käufer, der bereits 50 % der Mitgliedschaftsrechte an einer GmbH hält, weitere 50 % der Geschäftsanteile dieser Gesellschaft hinzuerwirbt" (BGH 26.09.2018 - VIII ZR 187/17).

Beispiel:

"Die aus der Bewirtschaftung eines bebauten, vermieteten Grundstücks erzielten Mieterträge und die aufzuwendenden Betriebskosten gehören zu den Eigenschaften, die Gegenstand einer von den Kaufvertragsparteien vereinbarten Beschaffenheit des Grundstücks sein können und deren Vorhandensein der Verkäufer garantieren kann." (BGH 05.11.2010 - V ZR 228/09).

Daneben kommt in Ausnahmefallen auch eine Haftung aus Culpa in contrahendo in Betracht.

3. Rückabwicklung

Ist der Kaufvertrag nichtig und der Unternehmenskauf bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln, so gelten gemäß der Entscheidung BGH 05.07.2006 - VIII ZR 172/05 folgende Grundsätze:

  • Das Unternehmen ist als Einheit und in der Gestalt herauszugeben, in der es sich zur Zeit der Herausgabe befindet.

  • Wenn die Herausgabe unmöglich ist, weil z.B. die Mandanten einer Steuerberaterpraxis nicht wechseln möchten, so ist Wertersatz zu leisten.

  • Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit, wenn die Herausgabe erst nach der Entstehung des Bereicherungsanspruchs unmöglich wird.

  • Die bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit erzielten Gewinne sind als Nutzungen herauszugeben, soweit sie nicht auf den persönlichen Fähigkeiten und Leistungen des Unternehmenskäufers beruhen.

4. Wettbewerbsverbot

Auch ohne gesonderte Vereinbarung ergibt sich bei einem Unternehmenskaufvertrag ein Wettbewerbsverbot als allgemeine (ungeschriebene) vertragliche Nebenpflicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dennoch sollte der Kaufvertrag konkrete Regelungen enthalten, in denen das räumliche, sachliche und/oder zeitliche Wettbewerbsverbot näher ausgestaltet wird. Die Grenzen derartiger vertraglicher Vereinbarungen ergeben sich aus dem BGB, dem Wettbewerbsrecht und dem Europarecht.

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen ergeben sich bei dem örtlichen Wettbewerbsverbot aus dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis des Unternehmens, bei dem gegenständlichen Wettbewerbsverbot aus dem bisherigen Tätigkeitsfeld des Unternehmens.

 Siehe auch 

Betriebsübergang

Bewertung

Due Diligence

Good will

Kaufvertrag

Mergers & Acquisitions

Schadensersatzpflicht im Schuldrecht

Unternehmen

Unternehmensregister

Classen: Distressed M&A - Besonderheiten beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz; Betriebs-Berater - BB 2010, 2898

Eickelberg/Mühlen: Versteckte Vorgaben für Unternehmenskaufverträge mit einer GmbH als Veräußerin; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 2476

Hartung: Wissenszurechnung beim Unternehmenskauf; Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht - NZG 1999, 524

Hübner: Schadensersatz wegen Täuschung beim Unternehmenskauf; Betriebs-Berater - BB 2010, 1483

Kiem: Das Beurkundungserfordernis beim Unternehmenskauf im Wege des Asset Deals; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2006, 2363

Mehrbrey: Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf. M&A Litigation; 1. Auflage 2018

Maier-Reimer/Niemeyer: Unternehemskaufvertrag und AGB-Recht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 1713

Primozic/Doetsch: Der Unternehmsnkauf und die aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 2922

Redeker: Die Verkäuferhaftung beim Unternehmens- und Grundstückskauf; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2012, 2471

Scheunemann/Mandelsloh/von Preuß: Negativer Kaufpreis beim Unternehmenskauf. Bilanzielle und steuerliche Behandlung; Der Betrieb - DB 2011, 201

Wächter: Schadensrechtliche Probleme beim Unternehmenskauf: Naturalherstellung und Bilanzgarantien; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2013, 1270