Rechtswörterbuch

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Universalsukzession

 Normen 

Gesetzlich nicht allgemein geregelt.

 Information 

Gesamtrechtsnachfolge.

Als Universalsukzession wird die unmittelbare Übergabe eines Vermögens auf den Rechtsnachfolger bezeichnet.

Der Gesamtrechtsnachfolger übernimmt grundsätzlich einschränkungslos die Rechte und Pflichten seines Vorgängers.

Die bekannteste und in der Praxis wichtigste Universalsukzession ist die Erbschaft.

 Siehe auch 

Erbe

Erbfolge

Muscheler: Die erbrechtliche Universalsukzession; Jura 1999, 234 und 289