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Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürSpkG
Gliederungs-Nr.: 76-4
Normtyp: Gesetz

Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG)

Vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 911)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2019 (GVBl. S. 283)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Rechtsnatur, Errichtung1
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag2
Trägerschaft und Haftung3
Aufnahme von Eigenmitteln4
Satzung5
Geschäftsgebiet6
  
Zweiter Abschnitt 
Sparkassenverwaltung 
  
Organe7
Verwaltungsrat8
Zusammensetzung des Verwaltungsrats9
Vorsitz im Verwaltungsrat10
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats11
Ausschlussgründe, Abberufung12
Beanstandung von Beschlüssen13
Kreditausschuss14
Vorstand15
Bestellung und Anstellung der Vorstandsmitglieder16
Beschäftigte der Sparkassen17
Schweigepflicht18
  
Dritter Abschnitt 
Rechnungslegung und Entlastung 
  
Geschäftsjahr19
Jahresabschluss20
Verwendung des Jahresüberschusses21
  
Vierter Abschnitt 
Vereinigung und Auflösung von Sparkassen 
  
Vereinigung22
Auflösung23
  
Fünfter Abschnitt 
Staatsaufsicht 
  
Sparkassenaufsichtsbehörde24
  
Sechster Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Durchführungsbestimmungen25
Haftung des Trägers ab dem 19. Juli 200526
Entsprechende Anwendung von Bestimmungen27
Thüringer Maßnahmengesetz28
Übergangsbestimmungen29
Gleichstellungsbestimmung30
In-Kraft-Treten31