Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
Landesrecht Thüringen
Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe
(Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
Vom 18. April 2011 (GVBl. S. 74)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Zweck | 1 |
Ziele der Förderung | 2 |
Förderungsgrundsätze und Koordinierung der Förderung | 3 |
Mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und wirtschaftsfreundliche Verwaltungsstrukturen | 4 |
Vorrang privater Leistung | 5 |
Unternehmensbezogene Förderbereiche | 6 |
Berufliche Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung | 7 |
Unternehmensberatung und -betreuung | 8 |
Kooperationen und Netzwerke zur wirtschaftsnahen Forschung und Entwicklung | 9 |
Förderinstrumente | 10 |
Träger der Fördermaßnahmen | 11 |
Beteiligung von Unternehmen und Interessenverbänden | 12 |
Verpflichtung der öffentlichen Hand | 13 |
Zuständigkeiten | 14 |
Gleichstellungsbestimmung | 15 |
Inkrafttreten und Außerkrafttreten | 16 |