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Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürLaufbG
Gliederungs-Nr.: 2030-4
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten
(Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -)

Vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472, 498) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 298)

Inhaltsübersicht(2)§§
  
Erster Teil 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Leistungsgrundsatz2
Ausschreibung3
Schwerbehinderte Menschen4
Dienstzeiten5
Benachteiligungsverbot6
Höchstaltersgrenzen7
Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, Eignung, Ausnahmen (§ 7 BeamtStG)8
  
Zweiter Teil 
Befähigungserwerb 
  
Erster Abschnitt 
Laufbahn, Fachrichtungen, Laufbahnbefähigung 
  
Laufbahn, Fachrichtungen, Laufbahnzweige9
Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen10
Erwerb der Laufbahnbefähigung11
Anerkennung und Feststellung der Laufbahnbefähigung12
  
Zweiter Abschnitt 
Vorbereitungsdienste 
  
Dienstanfänger13
Einrichtung von Vorbereitungsdiensten, Ausbilder14
Einstellung in den Vorbereitungsdienst15
Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des mittleren Dienstes16
Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des gehobenen Dienstes17
Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des höheren Dienstes18
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Übernahme in die nächstniedrigere Laufbahn19
Verkürzung des Vorbereitungsdienstes20
Laufbahnprüfung, Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf (§ 22 BeamtStG)21
  
Dritter Abschnitt 
Anerkennung von Befähigungen 
  
Anerkennung unmittelbar für die Laufbahn qualifizierender Bildungs- oder Studiengänge22
Anerkennung von Befähigungen bei Berufs- und Hochschulausbildungen und hauptberuflicher Tätigkeit23
Anerkennung der bei Dienstherrn außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworbenen Laufbahnbefähigungen24
Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn durch Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen25
Andere Bewerber26
  
Dritter Teil 
Berufliche Entwicklung 
  
Erster Abschnitt 
Ordnung der Laufbahnen, Einstellung, Wechsel 
  
Ordnung der Laufbahnen27
Einstellung28
Wechsel von Richtern und Staatsanwälten29
  
Zweiter Abschnitt 
Probezeit 
  
Probezeit (§§ 10, 23 BeamtStG)30
Verkürzung der Probezeit wegen guter Leistungen31
Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten und abgeleisteter Probezeiten32
Feststellung der Bewährung, Verlängerung der Probezeit (§ 10 BeamtStG)33
  
Dritter Abschnitt 
Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel 
  
Erster Unterabschnitt 
Allgemeines 
  
Auswahlentscheidungen34
  
Zweiter Unterabschnitt 
Beförderungen 
  
Beförderung, Beförderungsverbote, Ausnahmen35
Erprobungszeit auf einem höher bewerteten Dienstposten36
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten37
  
Dritter Unterabschnitt 
Aufstieg 
  
Allgemeines38
Ausbildungsaufstieg39
Teilnahme an Vorbereitungsdiensten40
Fachspezifische Qualifizierungen41
Teilnahme an Hochschulausbildungen42
Praxisaufstieg43
Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn44
  
Vierter Unterabschnitt 
Laufbahnwechsel 
  
Horizontaler Laufbahnwechsel45
Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen oder des höheren Dienstes bei Besitz einer Hochschulausbildung46
  
Vierter Abschnitt 
Personalentwicklung, Qualifizierung, Fortbildung, Beurteilung 
  
Personalentwicklung47
Dienstliche Qualifizierung, Fortbildung48
Dienstliche Beurteilung49
  
Vierter Teil 
Zuständigkeiten, Laufbahnverordnungen, Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen 
  
Zuständigkeiten50
Laufbahnverordnungen51
Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen52
  
Fünfter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Überleitungs- und Übergangsbestimmungen53
Weitere Anwendung von Bestimmungen der Thüringer Laufbahnverordnung54
Anpassung von Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen55
Evaluation56
Gleichstellungsbestimmung57
  
Anlagenteil 
  
(zu § 23 Abs. 1)Anlage 1
(zu § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2)Anlage 2
(zu § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2)Anlage 3
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.