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Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2010
Gliederungs-Nr.: 630-6
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
(Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)

Vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 115) (1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Feststellung des Landeshaushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Verwendung von Mehreinnahmen3
Deckungsfähigkeit4
Flexibilisierter Haushaltsvollzug im Hochschulbereich5
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Finanzierungen6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen7
Personalwirtschaftliche Regelungen8
Leerstellen, Abordnungen9
Sperren10
Besondere Buchungsbestimmungen11
Sonstige Bewirtschaftungsmaßnahmen12
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen13
Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen14
Gleichstellungsbestimmung15
Fortgeltung16
Inkrafttreten17
  
LANDESHAUSHALTSPLAN 2010
- Gesamtplan -
Anlage