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Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürBG
Gliederungs-Nr.: 2030-2
Normtyp: Gesetz

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)

Vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Einleitende Bestimmungen und Begriffsbestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (§ 2 BeamtStG)2
Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter3
Leistungen des Dienstherrn4
  
Zweiter Teil 
Das Beamtenverhältnis 
  
Erster Abschnitt 
Begründung eines Beamtenverhältnisses 
  
Zuständigkeit für die Ernennung, Wirksamwerden, Folgen (§ 8 BeamtStG)5
Verfahren bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG)6
Verfahren bei Rücknahme der Ernennung (§ 12 BeamtStG)7
Rechtswirkungen von Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung8
  
Zweiter Abschnitt 
Abordnung, Versetzung, Behörden- und Körperschaftsumbildung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes 
  
Grundsatz9
Abordnung10
Versetzung11
Verfahrensbestimmungen12
Verwaltungsrechtsweg13
Auflösung oder Umbildung von Behörden13a
Umbildung einer Körperschaft14
Rechtsfolgen der Umbildung15
Rechtsstellung der Beamten16
Genehmigungsvorbehalt für Ernennungen17
Rechtsstellung der Versorgungsempfänger18
  
Dritter Abschnitt 
Beendigung des Beamtenverhältnisses 
  
Erster Unterabschnitt 
Entlassung 
  
Zuständigkeit, Form und Wirksamwerden der Entlassung (§§ 22, 23 BeamtStG)19
Besondere Verfahrensvorschriften bei Entlassung auf eigenen Antrag (§ 23 BeamtStG)20
Rechtsfolgen der Entlassung21
  
Zweiter Unterabschnitt 
Verlust der Beamtenrechte 
  
Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte (§ 24 Abs. 1 BeamtStG)22
Wirkung des Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 Abs. 2 BeamtStG)23
Gnadenerweis24
  
Dritter Unterabschnitt 
Ruhestand, einstweiliger Ruhestand, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit 
  
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze, Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (§ 25 BeamtStG)25
Versetzung in den Ruhestand auf Antrag26
Einstweiliger Ruhestand (§ 30 BeamtStG)27
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung oder Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG)28
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 Abs. 2 BeamtStG)29
Beginn des einstweiligen Ruhestands30
Verfahren bei Dienstunfähigkeit und begrenzter Dienstfähigkeit (§§ 26, 27 BeamtStG)31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG)32
Ärztliche Untersuchung, Anwendung des Gendiagnostikgesetzes33
Zuständigkeit für die Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands (§§ 28, 32 BeamtStG)34
  
Vierter Abschnitt 
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis 
  
Erster Unterabschnitt 
Allgemeine Pflichten und Rechte 
  
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung, Auskünfte an die Presse (§ 37 BeamtStG)35
Diensteid, Gelöbnis (§ 38 BeamtStG)36
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 39 BeamtStG)37
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (§ 42 BeamtStG)38
Befreiung von Amtshandlungen39
Wahl des Wohnorts, Bestimmung des Aufenthaltsorts40
Bestimmungen über die Dienstkleidung41
Amtsbezeichnung42
Dienstjubiläum43
Dienstzeugnis44
Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 Abs. 2 BeamtStG)45
Schadensersatzpflicht, Rückgriff (§ 48 BeamtStG)46
Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte47
Übermittlungen bei Strafverfahren (§ 49 BeamtStG)48
  
Zweiter Unterabschnitt 
Nebentätigkeiten und Tätigkeiten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses 
  
Nebentätigkeit (§ 40 BeamtStG)49
Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit (§ 40 BeamtStG)50
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG)51
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG)52
Ausübung von Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG)53
Verfahren (§ 40 BeamtStG)54
Rückgriff bei Haftungsschäden von Beamten55
Beendigung der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten56
Rechtsverordnung über Nebentätigkeit57
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 BeamtStG)58
  
Dritter Unterabschnitt 
Arbeitszeit, Fernbleiben vom Dienst, Teilzeit und Urlaub 
  
Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit59
Fernbleiben vom Dienst, Krankheit60
Teilzeitbeschäftigung61
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen62
Sabbatjahr, Freistellung vor dem Ruhestand63
Familienpflegezeit64
Widerruf und Änderung der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung bei langfristiger ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit65
Erholungsurlaub (§ 44 BeamtStG)66
Urlaub ohne Dienstbezüge67
Urlaub aus familiären Gründen68
Wahlvorbereitungsurlaub69
Höchstdauer von unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung und Urlaub70
Hinweispflicht auf die Folgen von Teilzeitarbeit und langfristigem Urlaub, Benachteiligungsverbot71
  
Vierter Unterabschnitt 
Fürsorge und Schutz 
  
Beihilfe72
Besoldung, Versorgung, Reise- und Umzugskosten, Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen73
Ersatz von Sachschäden und Schadensersatz bei Gewaltakten Dritter74
Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen74a
Mutterschutz und Elternzeit75
Arbeitsschutz76
Jugendarbeitsschutz77
Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung78
  
Fünfter Unterabschnitt 
Personalaktendaten (§ 50 BeamtStG) 
  
Verarbeitung von personenbezogenen Daten79
Zugang zu Personalakten80
Gliederung und Gestaltung von Personalakten81
Personalaktendaten über Beihilfen82
Anhörung83
Auskunft an die betroffenen Beamten84
Übermittlung von Personalaktendaten und Auskünfte an Dritte85
Entfernung von Personalaktendaten86
Aussonderung von Personalakten, Löschung von Personalaktendaten87
  
Dritter Teil 
Landespersonalausschuss 
  
Landespersonalausschuss88
Zusammensetzung, Geschäftsstelle89
Aufgaben90
Dienstaufsicht und Rechtsstellung91
Geschäftsordnung92
Sitzungen und Beschlüsse93
Beweiserhebung, Amtshilfe94
  
Vierter Teil 
Verfahren bei Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen 
  
Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 53 BeamtStG)95
Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände96
  
Fünfter Teil 
Besondere Beamtengruppen 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Grundsatz97
  
Zweiter Abschnitt 
Beamte beim Landtag, Beamte des Rechnungshofs 
  
Beamte beim Landtag98
Beamte des Rechnungshofs99
  
Dritter Abschnitt 
Polizeivollzugsbeamte, Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, Beamte des Justizvollzugsdienstes 
  
Polizeivollzugsbeamte100
Arbeitszeit101
Gemeinschaftsunterkunft, Gemeinschaftsverpflegung102
Heilfürsorge103
Dienstkleidung104
Polizeidienstunfähigkeit (§ 26 BeamtStG)105
Eintritt in den Ruhestand106
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes107
Beamte des Justizvollzugsdienstes108
  
Vierter Abschnitt 
Beamte auf Zeit, kommunale Wahlbeamte, wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen, Lehrer an staatlichen Schulen 
  
Beamte auf Zeit (§ 6 BeamtStG)109
Kommunale Wahlbeamte110
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen111
Lehrer an staatlichen Schulen112
  
Fünfter Abschnitt 
Ehrenbeamte 
  
Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG)113
  
Sechster Teil 
Beschwerden, Rechtsschutz, Zustellung (§ 54 BeamtStG) 
  
Anträge, Beschwerden und Eingaben114
Vertretung des Dienstherrn115
Zustellung116
  
Siebenter Teil 
Übertragung von Zuständigkeiten, Verwaltungsvorschriften 
  
Übertragung von Zuständigkeiten117
Verwaltungsvorschriften118
  
Achter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen119
Gleichstellungsbestimmung120
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472)