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Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürBG
Gliederungs-Nr.: 2030-2
Normtyp: Gesetz

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)

Vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238) (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2015 durch Artikel 23 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472) (2)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Einleitende Bestimmungen und Begriffsbestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (§ 2 BeamtStG)2
Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter3
Leistungen des Dienstherrn4
  
Zweiter Teil 
Das Beamtenverhältnis 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG)5
Stellenausschreibung, Eignung, Nachteilsausgleich bei Einstellungen (§ 9 BeamtStG)6
  
Zweiter Abschnitt 
Ernennung 
  
Ernennung beim Wechsel der Laufbahngruppe (§ 8 BeamtStG)7
Zuständigkeit für die Ernennung, Wirksamwerden, Folgen (§ 8 BeamtStG)8
Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (§ 10 BeamtStG)9
Verfahren bei Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG)10
Verfahren bei Rücknahme der Ernennung (§ 12 BeamtStG)11
Gültigkeit von Amtshandlungen12
  
Dritter Abschnitt 
Laufbahnen 
  
Ermächtigung für Laufbahnvorschriften sowie für Ausbildungs- und Prüfungsordnungen13
Bildungsgänge, Laufbahnvorschriften, Erwerb der Vorbildung und Laufbahnbefähigung bei einem anderen Dienstherrn14
Vorbereitungsdienst15
Einfacher Dienst16
Mittlerer Dienst17
Gehobener Dienst18
Höherer Dienst19
Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn durch Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen20
Beamte besonderer Fachrichtungen21
Andere Bewerber22
Dienstanfänger23
  
Vierter Abschnitt 
Einstellung, Probezeit, Beförderung, Aufstieg 
  
Einstellung24
Probezeit (§ 10 BeamtStG)25
Beförderung26
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten27
Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn28
  
Fünfter Abschnitt 
Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes 
  
Erster Unterabschnitt 
Abordnung, Versetzung 
  
Abordnung29
Versetzung30
Verfahrensbestimmungen31
  
Zweiter Unterabschnitt 
Umbildung von Körperschaften 
  
Umbildung einer Körperschaft32
Rechtsfolgen der Umbildung33
Rechtsstellung der Beamten34
Rechtsstellung der Versorgungsempfänger35
  
Sechster Abschnitt 
Beendigung des Beamtenverhältnisses 
  
Erster Unterabschnitt 
Entlassung 
  
Entlassung kraft Gesetzes (§ 22 BeamtStG)36
Zuständigkeit, Form und Wirksamwerden der Entlassung (§§ 22, 23 BeamtStG)37
Besondere Verfahrensvorschriften bei Entlassung auf eigenen Antrag (§ 23 BeamtStG)38
Rechtsfolgen der Entlassung39
  
Zweiter Unterabschnitt 
Verlust der Beamtenrechte 
  
Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte (§ 24 Abs. 1 BeamtStG)40
Wirkung des Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 Abs. 2 BeamtStG)41
Gnadenerweis42
  
Dritter Unterabschnitt 
Ruhestand und einstweiliger Ruhestand 
  
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze, Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (§ 25 BeamtStG)43
Versetzung in den Ruhestand auf Antrag44
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 26 BeamtStG)45
Zwangsweise Versetzung in den Ruhestand46
Mitteilung des Arztes bei Versetzung in den Ruhestand47
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand (§ 30 BeamtStG)48
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bei Umbildung oder Auflösung von Behörden49
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 Abs. 2 BeamtStG)50
Beginn des einstweiligen Ruhestands51
Zuständigkeit für Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands52
  
Vierter Unterabschnitt 
Dienstzeugnis 
  
Recht auf Erteilung eines Dienstzeugnisses53
  
Dritter Teil 
Rechtliche Stellung der Beamten 
  
Erster Abschnitt 
Pflichten und Folgen bei Nichterfüllung von Pflichten 
  
Diensteid, Gelöbnis (§ 38 BeamtStG)54
Wahl des Wohnorts, Bestimmung des Aufenthaltsorts55
Führung von Amtsbezeichnungen oder Titeln56
Bestimmungen über Dienstkleidung57
Zuständigkeiten nach den §§ 37, 39, 42 BeamtStG58
Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 Abs. 2 BeamtStG)59
Schadenersatzpflicht, Rückgriff (§ 48 BeamtStG)60
Übergang eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte61
Übermittlungen bei Strafverfahren (§ 49 BeamtStG)62
  
Zweiter Abschnitt 
Befreiung von Amtshandlungen, Auskünfte an die Presse 
  
Befreiung von Amtshandlungen63
Auskünfte an die Presse64
  
Dritter Abschnitt 
Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses 
  
Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn65
Genehmigung der Nebentätigkeit66
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten67
Rückgriff bei Haftungsschäden von Beamten68
Beendigung von Nebenämtern und -beschäftigungen69
Rechtsverordnung über Nebentätigkeit70
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 BeamtStG)71
  
Vierter Abschnitt 
Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubung 
  
Arbeitszeit, Mehrarbeit72
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung73
Beurlaubung bei Bewerberüberhang74
Altersteilzeit75
Widerruf und Änderung der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung bei langfristiger ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit76
Hinweispflicht auf die Folgen von Teilzeitarbeit und langfristiger Beurlaubung, Benachteiligungsverbot77
Erholungsurlaub und Urlaub aus anderen Anlässen78
Dienstleistungspflicht, Verlust der Dienstbezüge79
  
Fünfter Abschnitt 
Fürsorge und Schutz 
  
Besoldung, Versorgung, Reise- und Umzugskosten, Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen80
Ersatz von Sachschäden81
Mutterschutz und Elternzeit82
Arbeitsschutz83
Entsprechende Geltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes84
Jubiläumszuwendungen85
Annahme von Titeln, Orden und Ehrenzeichen86
Beihilfe87
Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung88
  
Sechster Abschnitt 
Personalakten 
  
Anlage und Bestandteile (§ 50 BeamtStG)89
Beihilfeakte90
Aufnahme von Vorgängen in die Personalakte91
Akteneinsicht92
Vorlage und Auskunft93
Führung der Personalakte94
Aufbewahrung von Personalakten95
Personalaktendaten in Dateien96
  
Siebenter Abschnitt 
Personalvertretung, Verfahren bei Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen 
  
Personalvertretung97
Beteiligung der Gewerkschaften, Berufsverbände und kommunalen Spitzenverbände98
  
Vierter Teil 
Landespersonalausschuss 
  
Landespersonalausschuss99
Zusammensetzung100
Aufgaben101
Geschäftsordnung102
Verfahren103
Vorsitzender, Geschäftsstelle104
Beweiserhebung, Amtshilfe105
Bekanntmachung und Wirkung der Beschlüsse106
Dienstaufsicht über die Mitglieder des Landespersonalausschusses107
  
Fünfter Teil 
Besondere Beamtengruppen 
  
Erster Abschnitt 
Beamte beim Landtag 
  
Beamte beim Landtag108
  
Zweiter Abschnitt  
Ehrenbeamte 
  
Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG)109
  
Dritter Abschnitt  
Polizeivollzugsbeamte 
  
Geltung des Thüringer Beamtengesetzes110
Arbeitszeit111
Gemeinschaftsunterkunft112
Heilfürsorge113
Dienstkleidung114
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte115
Polizeidienstunfähigkeit116
Eintritt in den Ruhestand117
  
Vierter Abschnitt 
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes 
  
Rechtsstellung118
  
Fünfter Abschnitt 
Beamte des Justizvollzugsdienstes 
  
Rechtsstellung119
  
Sechster Abschnitt 
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen 
  
Rechtsstellung120
  
Siebenter Abschnitt 
Beamte auf Zeit 
  
Grundsatz, Verpflichtung zur Weiterführung des Amtes, Ruhestand (§ 6 BeamtStG)121
Kommunale Wahlbeamte122
  
Achter Abschnitt 
Beamte des Landesrechnungshofs 
  
Rechtsstellung123
  
Sechster Teil 
Beschwerden, Rechtsschutz, Zustellung (§ 54 BeamtStG) 
  
Anträge, Beschwerden und Eingaben124
Vertretung des Dienstherrn125
Zustellung126
  
Siebenter Teil 
Übertragung von Zuständigkeiten, Verwaltungsvorschriften 
  
Übertragung von Zuständigkeiten127
Verwaltungsvorschriften128
  
Achter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen129
Gleichstellungsbestimmung130
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Beamtenrechts vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238)

(2) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. Artikel 1 § 119 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472)