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Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürSchulG
Gliederungs-Nr.: 223-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2021 (GVBl. S. 215)

- Anlagen nicht wiedergegeben -

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erster Abschnitt 
Grundsätze des Schulwesens 
  
Recht auf schulische Bildung1
Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen2
Wahl der Schulart, der Schulform und des Bildungsganges3
Gliederung des Schulwesens, Schulstufen3a
Schularten4
Grundschule5
Regelschule6
Gemeinschaftsschule6a
Gesamtschule6b
Gymnasium7
Förderschule7a
Schulformen der berufsbildenden Schulen8
Gemeinsamer Unterricht, Feststellungsverfahren8a
Externenprüfungen9
Ganztagsschulen, Außerunterrichtliche Angebote10
(weggefallen)11
Schulversuche, Erprobungsmodelle12
Schulen und Schulträgerschaft13
Schulbezirke, Einzugsbereiche14
Gastschulverhältnis, Zuweisung15
Auswahlverfahren an allgemein bildenden Schulen15a
Auswahlverfahren an berufsbildenden Schulen und am Kolleg15b
Schulgeldfreiheit16
  
Zweiter Abschnitt 
Schulpflicht 
  
Allgemeines zur Schulpflicht17
Beginn der Vollzeitschulpflicht18
Dauer der Vollzeitschulpflicht19
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht20
Berufsschulpflicht21
(weggefallen)21a
(weggefallen)22
Bedeutung der Schulpflicht für Schüler, Eltern, Ausbildende und Arbeitgeber23
Schulzwang24
  
Dritter Abschnitt 
Schulverhältnis, Schüler und Eltern 
  
Schulverhältnis24a
Rechte des Schülers25
Recht auf freie Meinungsäußerung26
Schülerzeitungen26a
Schülergruppen27
Mitwirkung der Schüler28
Vertrauenslehrer29
Pflichten des Schülers30
Recht der Eltern auf Information und Beratung31
Mitwirkung der Eltern32
  
Vierter Abschnitt 
Personal und Konferenzen 
  
Schulleiter33
Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte34
Sonstiges unterstützendes Personal an Schulen35
Schulsozialarbeit35a
Mobile Sonderpädagogische Dienste36
Lehrerkonferenz, Klassenkonferenz und Fachkonferenz37
  
Fünfter Abschnitt 
Schulkonferenz, Landesschulbeirat 
  
Schulkonferenz38
Landesschulbeirat39
  
Sechster Abschnitt 
Schulaufsicht, Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, eigenverantwortliche Schule, Schulnetzplanung und Medienzentren 
  
Schulaufsicht40
Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien40a
Eigenverantwortliche Schule und schulische Evaluation40b
Schulnetzplanung41
Mindestschülerzahl und Zügigkeit41a
Klassenbildung41b
Ausnahmen bei Mindestschülerzahl und Zügigkeit41c
Zeiten für den Schulweg41d
Kooperationsmodelle41e
Kommunale Medienzentren42
  
Siebter Abschnitt 
Lehrpläne, Schulbetrieb und Unterrichtsinhalte 
  
Lehrpläne, Lehr- und Lernmittel, Stundentafeln43
Lernmittelfreiheit44
Schulorganisation45
Religionsunterricht und Ethikunterricht46
Gesundheitsförderung und Sexualerziehung47
Berufliche und arbeitsweltliche Orientierung47a
Leistungen und Zeugnisse48
Versetzung, Wiederholung und Überspringen49
Entlassung wegen mangelnder Leistung50
  
Achter Abschnitt 
Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen 
  
Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen51
Ausschluss52
  
Neunter Abschnitt 
Beratungsdienste, Schulgesundheitspflege und Unterricht in besonderen Fällen 
  
Beratungsdienste, Schulpsychologischer Dienst53
Unterricht in besonderen Fällen54
Schulgesundheitspflege55
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe55a
  
Zehnter Abschnitt 
Ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz 
  
Veranstaltungen, Werbung, Sammlungen und Versammlungen in der Schule56
Datenschutz57
Statistik58
  
Elfter Abschnitt 
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten59
Verordnungen60
Fachschulen des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums60a
Fachberufe des Gesundheits- und Sozialwesens60b
Übergangsbestimmungen61
(weggefallen)61a
Gleichstellungsbestimmung62
In-Kraft-Treten63
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.