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Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürRKG
Gliederungs-Nr.: 2032-6
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter
(Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG)

Vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. September 2022 (GVBl. S. 422)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Anwendungsbereich1
  
Zweiter Abschnitt 
Reisekostenvergütung 
  
Begriffsbestimmungen2
Anordnung und Genehmigung der Dienstreise, Anspruch auf Reisekostenvergütung3
Fahrkostenerstattung4
Wegstreckenentschädigung5
Tagegeld6
Erstattung der Übernachtungskosten7
Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort8
Aufwands- und Pauschvergütung9
Nebenkostenerstattung, Auslagenerstattung für Reisevorbereitungen10
Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen11
Auslandsdienstreisen12
Abfindung bei Dienstreisen in Verbindung mit anderen Reisen13
Gerichtsvollzieher13a
  
Dritter Abschnitt 
Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung 
  
Trennungsgeld14
Auslagenerstattung bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung15
  
Vierter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Ermächtigung, Zuständigkeit, Verwaltungsvorschriften, Verweisungen16
Übergangsbestimmung17
Gleichstellungsbestimmung18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten19
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446).