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Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürLWG
Gliederungs-Nr.: 111-3
Normtyp: Gesetz

Thüringer Wahlgesetz für den Landtag
(Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2012 (GVBl. S. 309) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 27) (2)

Inhaltsübersicht (3)§§
  
Erster Abschnitt 
Wahlsystem 
  
Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze1
Gliederung des Wahlgebiets2
Stimmen3
Wahl in den Wahlkreisen4
Wahl nach Landeslisten5
Verteilung der Sitze nach Landeslisten6
  
Zweiter Abschnitt 
Wahlorgane 
  
Wahlorgane7
Wahlleiter und Wahlausschüsse8
Wahlvorsteher, Wahlvorstände, Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände9
Verbot mehrfacher Berufung10
Verfahren in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen11
Ehrenämter12
  
Dritter Abschnitt 
Wahlrecht und Wählbarkeit 
  
Wahlrecht13
Ausschluss vom Wahlrecht14
Ausübung des Wahlrechts15
Wählbarkeit16
Ausschluss von der Wählbarkeit17
  
Vierter Abschnitt 
Vorbereitung der Wahl 
  
Festsetzung des Wahltags, Dauer der Wahlhandlung18
Wählerverzeichnis und Wahlschein19
Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige20
Einreichung der Wahlvorschläge21
Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge22
Aufstellung von Parteibewerbern23
Vertrauensperson24
Zurücknahme von Wahlkreisvorschlägen25
Änderung von Wahlkreisvorschlägen26
Beseitigung von Mängeln27
Zulassung der Wahlkreisvorschläge28
Landeslisten29
Zulassung der Landeslisten30
Stimmzettel31
  
Fünfter Abschnitt 
Wahlhandlung 
  
Öffentlichkeit der Wahlhandlung32
Unzulässige Wahlbeeinflussung33
Wahrung des Wahlgeheimnisses34
Stimmabgabe mit Stimmzetteln35
Briefwahl36
  
Sechster Abschnitt 
Feststellung des Wahlergebnisses 
  
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk37
Feststellung des Briefwahlergebnisses38
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln39
Entscheidung des Wahlvorstandes40
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis41
Feststellung des Ergebnisses der Wahl nach Landeslisten42
  
Siebenter Abschnitt 
Besondere Bestimmungen für Nachwahlen und Wiederholungswahlen 
  
Nachwahl43
Wiederholungswahl44
  
Achter Abschnitt 
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag 
  
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag45
Verlust der Mitgliedschaft im Landtag46
Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft47
Berufung von Listennachfolgern48
Ersatzwahl49
  
Neunter Abschnitt 
Anfechtung und Wahlprüfung 
  
Anfechtung50
Zuständigkeit im Wahlprüfungsverfahren51
Einspruchseinlegung, -frist52
Einspruchsberechtigte53
Anfechtungsgründe54
Wahlprüfungsausschuss55
Vorprüfung des Einspruchs56
Ladung zur mündlichen Verhandlung, Beteiligte57
Mündliche Verhandlung58
Anwendung von Bestimmungen der Zivilprozeßordnung59
Beratung im Wahlprüfungsausschuss60
Vorlage des Antrags beim Landtag61
Beschluss des Landtags62
Entscheidung63
Rechtsmittel64
Kosten65
  
Zehnter Abschnitt 
Wahlkosten und Wahlstatistik 
  
Wahlkosten66
Wahlstatistik, Information der Öffentlichkeit67
  
Elfter Abschnitt 
Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen 
  
Auszahlung staatlicher Mittel für Parteien68
Staatliche Mittel für Einzelbewerber69
  
Zwölfter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten70
Durchführung des Gesetzes71
Fristen, Termine und Form72
Übergangsbestimmungen73
(Inkrafttreten)74
  
Anlage 
  
(zu § 2 Abs. 1)Anlage
(1) Red. Anm.:

Zur Abkürzung von Fristen und Terminen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Landtags siehe Thüringer Verordnung vom 27. Februar 2020 (GVBl. S. 89)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 27) wird die Präsidentin des Landtags ermächtigt, den Wortlaut des Thüringer Landeswahlgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen bekannt zu machen.

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.