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Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürEBV
Gliederungs-Nr.: 2020-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)

Vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642)

Geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565)

Aufgrund des § 129 Abs. 2 Nr. 9 und 10 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Freistellung von der Abschlussprüfung2
Erweiterung des Geltungsbereiches3
Zusammenfassung von Eigenbetrieben4
  
Zweiter Abschnitt 
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 
  
Vermögen des Eigenbetriebs5
Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit6
Vergütung von Lieferungen und Leistungen7
Gewinn und Verlust8
Vergabe von Aufträgen9
Kassenwirtschaft10
Wirtschaftsjahr11
Rechnungswesen12
Wirtschaftsplan13
Erfolgsplan14
Vermögensplan15
Stellenplan16
Finanzplanung17
Buchführung und Kostenrechnung18
Zwischenberichte19
Jahresabschluss20
Bilanz21
Gewinn- und Verlustrechnung22
Anhang, Anlagennachweis23
Lagebericht24
Aufstellung, Behandlung und Bekanntmachung des Jahresabschlusses und des Lageberichts25
  
Dritter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Anzuwendende Bestimmungen26
Übergangsbestimmung27
Gleichstellungsbestimmung28
Inkrafttreten29
  
Anlagen 
  
Formblatt 1 ( zu § 15)
Vermögensplan
Anlage 1
Formblatt 2(zu § 21 Abs. 1)
Bilanz
Anlage 2
Formblatt 3 (zu § 22 Abs. 1)
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3
Formblatt 4 (zu § 23 Abs. 2)
Kopfspalten des Anlagennachweises
Anlage 4
Formblatt 5 (zu § 23 Abs. 2)
Gliederung des Anlagennachweises der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
Anlage 5
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.