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Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (ThürAGGVG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (ThürAGGVG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAGGVG
Gliederungs-Nr.: 311-2
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (ThürAGGVG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1993 (GVBl. S. 612)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Mai 2023 (GVBl. S. 180)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Gerichte 
  
Geschäftsjahr1
Berufung der Vertrauenspersonen2
Zahl der Spruchkörper3
Amtstracht4
Amtsgerichte5
Landgerichte6
  
Zweiter Abschnitt 
Staatsanwaltschaften 
  
Amtsanwälte7
  
Dritter Abschnitt 
Justizverwaltung 
  
Geschäfte der Justiz- und Gerichtsverwaltung8
Vertretung9
Dienstaufsicht10
Legalisation11
Aufgaben der Urkundsbeamten12
Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher13
Befugnisse der Gerichtsvollzieher13a
  
Vierter Abschnitt 
Landesrechtliche Zuständigkeitskonzentration 
  
Wirtschaftsstrafsachen14
  
Fünfter Abschnitt 
Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher und Übersetzer 
  
Beeidigung und Ermächtigung15
Zuständigkeit16
Bezeichnung17
Bestätigung der Übersetzung, Pflichten der Übersetzer18
Verzeichnis19
Vorübergehende Dienstleistungen20
Ordnungswidrigkeit21
Aufbewahrung von Schriftgut22
Verordnungsermächtigung, Aufbewahrungsfristen23
Einschränkung von Grundrechten24
  
Sechster Abschnitt 
Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz 
  
Gleichstellungsbestimmung25
Inkrafttreten26