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Tabaksteuergesetz (TabStG)
Bundesrecht
Titel: Tabaksteuergesetz (TabStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TabStG
Gliederungs-Nr.: 612-1-8
Normtyp: Gesetz

Tabaksteuergesetz (TabStG)

Vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Steuergebiet, Steuergegenstand1
Erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak1a
Substitute für Tabakwaren1b
Steuertarif2
Bemessungsgrundlagen3
Sonstige Begriffsbestimmungen4
  
Abschnitt 2 
Steueraussetzung und Besteuerung 
  
Steuerlager5
Steuerlagerinhaber6
Registrierte Empfänger7
Registrierte Versender8
Begünstigte9
Beförderungen (Allgemeines)10
Beförderungen im Steuergebiet11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten12
Ausfuhr13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung14
Steuerentstehung, Steuerschuldner15
Verpackungszwang16
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung17
Fälligkeit18
  
Abschnitt 3 
Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten 
  
(weggefallen)19
(weggefallen)20
Steuerentstehung, Steuerschuldner21
  
Abschnitt 4 
Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten 
  
Erwerb durch Privatpersonen22
Lieferung zu gewerblichen Zwecken23
Zertifizierte Empfänger23a
Zertifizierte Versender23b
Beförderungen23c
Versandhandel23d
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs23e
Steuerentstehung, Steuerschuldner23f
Steuererklärung, Fälligkeit23g
  
Abschnitt 5 
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen 
  
Beipackverbot24
Packungen im Handel, Stückverkauf25
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis26
Preisnachlässe und -ermäßigungen27
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis28
(weggefallen)29
  
Abschnitt 6 
Steuervergünstigungen 
  
Steuerbefreiungen30
Verwender31
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld32
  
Abschnitt 7 
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen 
  
Steueraufsicht33
Geschäftsstatistik34
Besondere Ermächtigungen35
  
Abschnitt 8 
Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten36
Schwarzhandel mit Zigaretten37
Übergangsvorschriften38
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870)