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Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA).
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: StiftG LSA
Gliederungs-Nr.: 40.16
Normtyp: Gesetz

Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA).

Vom 20. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 14)

Geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Stiftungsbehörden4
Stiftungsverzeichnis5
  
Abschnitt 2 
Stiftungen des bürgerlichen Rechts 
  
Anerkennung6
Pflichten der Stiftung7
Zweckänderung und Aufhebung8
Satzungsänderung in sonstigen Fällen9
Befugnisse der Aufsichtsbehörde10
  
Abschnitt 3 
Staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts 
  
Errichtung, Pflichten der Stiftung, Befugnisse der Stiftungsaufsicht, Vermögensanfall11
  
Abschnitt 4 
Kirchliche Stiftungen 
  
Kirchliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts12
Kirchliche Stiftungen des öffentlichen Rechts13
  
Abschnitt 5 
Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten14
Bestehende Stiftungen15
Klärung von Rechtsverhältnissen16
Ausschluss der elektronischen Form17
Sprachliche Gleichstellung18
Einschränkung von Grundrechten19
Folgeänderungen20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten21