Statthaftigkeit
Gesetzlich nicht allgemein geregelt.
Ein Rechtsbehelf bzw. ein Rechtsmittel ist statthaft, wenn er/es eine zulässige rechtliche Form der Rechtsschutzgewährung darstellt.
Beispiele:
Für bestimmte konkrete Begehren sind z.B. nur bestimmte Klagearten statthaft (Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt).
Nach § 124 Abs. 1 VwGO ist die Berufung gegen erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Urteile nur statthaft, wenn sie von dem zuständigen Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.
KlagebefugnisPostulationsfähigkeit - VerwaltungsprozessVerwaltungsgerichtlicher RechtsschutzVerwaltungsgerichtsbarkeitWiderspruch - StatthaftigkeitZivilprozess
BGH 05.05.2011 - VII ZR 47/08 (Zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision) )
BGH 28.06.2000 - X ZB 8/00
BGH 09.10.1990 - VI ZR 89/90
BVerfG 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Dazert: Statthaftigkeit der Normenkontrolle gegen Darstellungen von Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan. Anmerkung zu OVG Koblenz, U. v. 08.12.2005 - 1 C 10065/05 - und OVG Koblenz, U.v. 20.07.2006 - 1 C 10052/06; Baurecht 2007, 657
Fölsch: Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in FamFG-Verfahrenskostenhilfesachen; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 2011, 260
Prütting/Wegen/Weinreich/Gehrlein: ZPO. Kommentar; 4. Auflage 2012
