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Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StZG
Gliederungs-Nr.: 2121-61
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen
(Stammzellgesetz - StZG)

Vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277)

Zuletzt geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen4
Forschung an embryonalen Stammzellen5
Genehmigung6
Zuständige Behörde7
Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung8
Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung9
Vertraulichkeit von Angaben10
Register11
Anzeigepflicht12
Strafvorschriften13
Bußgeldvorschriften14
Bericht15
Inkrafttreten16