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Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: SpkG-LSA,ST
Gliederungs-Nr.: 7621.4
Normtyp: Gesetz

Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2016 (GVBl. LSA S. 114) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Rechtsnatur, Trägerschaft1
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag2
Trägerverantwortung, Eigenmittelausstattung3
Satzungsrecht, Siegel4
Geschäftsgebiet, Regionalprinzip5
  
Abschnitt 2 
Zuständigkeit der Vertretung des Trägers 
  
Vertretung des Trägers6
  
Abschnitt 3 
Organe der Sparkasse 
  
Organe7
Aufgaben des Verwaltungsrates8
Zusammensetzung des Verwaltungsrates9
Vorsitzender des Verwaltungsrates10
Mitglieder des Verwaltungsrates11
Hinderungsgründe der Verwaltungsratsmitgliedschaft12
Tätigkeitsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates13
Rechtsstellung der Mitglieder des Verwaltungsrates14
Beanstandungen15
Aufgaben des Kreditausschusses16
Zusammensetzung des Kreditausschusses17
  
Abschnitt 4 
Vorstand der Sparkasse 
  
Aufgaben18
Zusammensetzung, Bestellung19
Anstellungsverhältnis20
Berichte an den Verwaltungsrat21
  
Abschnitt 5 
Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder der Sparkassenorgane 
  
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen22
Verschwiegenheit23
  
Abschnitt 6 
Beschäftigte der Sparkasse 
  
Vorstand, Angestellte, Arbeiter24
  
Abschnitt 7 
Rechnungslegung, Entlastung und Prüfung des Jahresabschlusses 
  
Geschäftsjahr25
Jahresabschluss, Entlastung26
Jahresüberschuss27
  
Abschnitt 8 
Vereinigung und Auflösung von Sparkassen 
  
Vereinigung, von Sparkassen28
Auflösung von Sparkassen29
  
Abschnitt 9 
Aufsicht 
  
Sparkassenaufsichtsbehörde30
Befugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde31
  
Abschnitt 10 
Schlussvorschriften 
  
Verordnungsermächtigungen32
Haftung des Trägers ab dem 19. Juli 200533
Sprachliche Gleichstellung34
Übergangsregelungen34a
(Inkrafttreten)35
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Vom 4. März 2016 (GVBl. LSA S. 114)

Aufgrund des § 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Januar 2016 (GVBl LSA S. 7) wird nachstehend der Wortlaut des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der vom 21. Januar 2016 an geltenden Fassung bekannt gemacht:

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    das am 19. Juli 1994 in Kraft getretene Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 1994 (GVBl LSA S. 823),

  2. 2.

    das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2001 (GVBl LSA S. 576),

  3. 3.

    die am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Nummer 455 der Anlage des Vierten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 19. März 2002 (GVBl LSA S. 130, 170),

  4. 4.

    den am 19. Juli 2005 in Kraft getretenen Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. Dezember 2002 (GVBl LSA S. 447),

  5. 5.

    den am 10. Februar 2011 in Kraft getretenen Artikel 18 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 2. Februar 2011 (GVBl LSA S. 58, 60),

  6. 6.

    den am 21. Januar 2016 in Kraft getretenen § 1 des eingangs genannten Gesetzes.