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Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz - SpkG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (Sparkassengesetz - SpkG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: SpkG
Gliederungs-Nr.: 764
Normtyp: Gesetz

Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
(Sparkassengesetz - SpkG)

764

Vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird das Gesetz dem gängigen Sprachgebrauch angepasst. Der Hauptverwaltungsbeamte, von dem beispielsweise die Rede ist, soll die Hauptverwaltungsbeamtin ebenso einschließen wie der Begriff des Vorsitzenden die Vorsitzende etc. Der hier angesprochene Personenkreis wird insoweit um Verständnis gebeten.

Inhaltsübersicht (2)§§
  
A. Sparkassen 
  
I. Allgemeine Vorschriften 
  
Errichtung von Sparkassen und Zweigstellen, Rechtsform der Sparkassen1
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag2
Regionalprinzip3
Verbund4
Kontrahierungspflichten5
Satzung6
Trägerschaft und Haftung7
  
II. Verwaltung der Sparkassen 
  
1. Träger und Organe der Sparkasse 
  
Aufgaben der Vertretung des Trägers8
Organe9
Zusammensetzung des Verwaltungsrates10
Vorsitz im Verwaltungsrat11
Mitglieder des Verwaltungsrates12
Unvereinbarkeit, Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern13
Tätigkeitsdauer der Verwaltungsratsmitglieder14
Aufgaben des Verwaltungsrates15
Sitzungen und Beschlussfassungen des Verwaltungsrates16
Beanstandungen17
Sitzungsgeld18
Zusammensetzung des Vorstandes, Unvereinbarkeit19
Aufgaben des Vorstandes20
  
2. Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder der Sparkassenorgane 
  
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen21
Amtsverschwiegenheit der Organmitglieder22
  
3. Dienstkräfte der Sparkasse 
  
Arbeitnehmer, Amtsverschwiegenheit23
  
III. Rechnungslegung, Jahresabschluss und Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter 
  
Geschäftsjahr und Jahresabschluss24
Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung25
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genussrechte und nachrangige Verbindlichkeiten26
  
IV. Zusammenlegung und Auflösung von Sparkassen 
  
Vereinigung von Sparkassen27
Sonderregelungen aus Anlass der Vereinigung von Sparkassen28
Neuordnung der Sparkassen bei Gebietsänderungen der Träger29
Übertragung von Zweigstellen30
Auflösung von Sparkassen31
  
B. Sparkassen- und Giroverbände, Sparkassenzentralbank 
  
Rechtsnatur32
Satzung33
Aufgaben34
Organe35
Zusammenschluss der Sparkassen- und Giroverbände36
Sparkassenzentralbank, Girozentrale37
Sparkasse in Trägerschaft des Sparkassen- und Giroverbandes38
  
C. Aufsicht, Verwaltungsvorschriften 
  
Aufsichtszuständigkeit39
Befugnisse der Sparkassenaufsicht40
Befugnisse der Verbandsaufsicht41
Verwaltungsvorschriften42
  
D. Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Versorgungslasten43
Übergangsregelung für die Haftung ab dem 19. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 201544
Übergangsregelung für Jahres- und Konzernabschlüsse45
Inkrafttreten46
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.