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Senatsgesetz
Landesrecht Bremen
Titel: Senatsgesetz
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: SenatsG,HB
Gliederungs-Nr.: 1101-a-1
Normtyp: Gesetz

Senatsgesetz

Vom 17. Dezember 1968 (Brem.GBl. S. 237)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2017 (Brem.GBl. S. 225)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Inhaltsverzeichnis (1)§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Rechtsstellung1
Amtsverschwiegenheit2
Aussagegenehmigung3
  
Abschnitt II 
Bezüge 
  
Bezüge der Mitglieder des Senats4
Aufwandsentschädigung5
Nebenbeschäftigung, Ablieferung von Vergütungen5a
  
Abschnitt III 
Versorgung 
  
a) 
Übergangsgeld6 - 8
  
b) 
Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung9 - 13
  
c) 
Unfallfürsorge14
  
d) 
Ruhensvorschriften15
  
Abschnitt IIIa 
Weitere Mitglieder des Senats15a - 15c
  
Abschnitt IV 
Schlussvorschriften 
  
Beihilfen, Mutterschutz, Reise- und Umzugskosten16
Übergangsbestimmungen17
Inkrafttreten18
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.