Scoping
Scoping ist ein Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung, das durch die EU-Richtlinie 97/11 in das deutsche Recht eingeführt worden ist.
Hinweis:
Der Begriff Scoping ist abgeleitet vom englischen Begriff scope, zu Deutsch: Bereich, Umfang, Spielraum, Betätigungsfeld oder Wirkungskreis. Im Bauplanungsrecht ist Scoping mit "Unterrichtung des Vorhabenträgers" zu übersetzen.
Ziel des Scoping-Verfahrens ist, dass im Vorfeld einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Erfolgsaussichten einer späteren Anlagenerlaubnis sondiert werden: Vorhabenträger und die zuständige Behörde sollen sich zusammensetzen, um den Vorhabenträger über die voraussichtlich vorzulegenden UVP-Unterlagen zu unterrichten und weitere die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffende Fragen zu behandeln. Vor der Unterrichtung ist dem Vorhabenträger und den im Zulassungsverfahren zu beteiligenden Behörden Gelegenheit zu einer Besprechung zu geben. Sie dient der Abstimmung zwischen Vorhabenträger und zuständiger Behörde.
Nach § 5 Satz 3 UVPG bezieht sich die Abstimmung im Vorfeld der Unterrichtung auf folgende Punkte:
Inhalt und Umfang der nach § 6 UVPG vorzulegenden Unterlagen
Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung
sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen
Das Verfahren wird eingeleitet, wenn der Vorhabenträger es wünscht oder wenn die zuständige Behörde es für erforderlich hält.
