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Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SchutzbG
Gliederungs-Nr.: 54-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
(Schutzbereichgesetz)

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-2, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Schutzbereiche1 - 8
  
Zweiter Abschnitt 
Schutzbereichbehörden9 - 11
  
Dritter Abschnitt 
Entschädigung12 - 16
  
Vierter Abschnitt 
Festsetzung der Entschädigung17 - 23
  
Fünfter Abschnitt 
Rechtsmittel24 - 26
  
Sechster Abschnitt 
Schlussvorschriften27 - 35